Die Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode (Parlament) berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises. Sie ist oberstes Beschlussorgan für Satzungen, Stellenpläne, Haushalt etc., regt Kirchengemeinden zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben an, fördert das kirchliche Leben im Kirchenkreis und unterstützt die Kirchengemeinden sowie die Dienste und Werke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Sie tagt in der Regel 3-4 mal im Jahr; der Synode sitzt das Präsidium vor; die Vorsitzende der Kirchenkreissynode ist aktuell Petra Prins.