Die Kirchenkreissynode ist das Parlament eines Kirchenkreises. Sie verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens im Kirchenkreis. Sie wählt die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die Superintendentin oder den Superintendenten und wirkt an der Bildung der Landessynode mit.
Die Kirchenkreissynode beschließt im Rahmen des geltende n Rechts insbesondere über Satzungen des Kirchenkreises sowie Konzepte und Pläne zur Gestaltung der kirchlichen Arbeit sowie der Stellenplanung, des Gabäudemanagements und der allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis.
Die Synode beschließt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Kirchenkreises sowie die Entlastung des Kirchenkreisvorstandes. Weiterhin entscheidet sie über die Errichtung, Änderung, Aufhebung von Einrichtungen des Kirchenkreises. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.