Hinweisgeberschutzgesetz

Kirchenkreis schließt sich Meldeportal der EKD an

Vor kurzen ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, zukünftig besser vor etwaigen Repressalien geschützt werden.

Alle im Kirchenkreis Rhauderfehn und den verbundenen Einrichtungen sind bestrebt, ihre Arbeit stets nach Maßgabe der geltenden Regelungen und Gesetze auszuüben. Um etwaiges Fehlverhalten wie Korruption, Bestechlichkeit oder andere gesetzeswidrige Taten zu vermeiden, hat sich der Kirchenkreis dem Meldeportal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen. Mithilfe des Portals können Hinweisgeber Meldungen und Beschwerden über etwaige Auffälligkeiten und Fehlverhalten abgeben.

 

Kontakt

So erreichen Sie die Interne Meldestelle der EKD als zentralen Ansprechpartner:
www.bkms-system.com/ekd 

Telefon: 0511 – 2796 236

Postanschrift:
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover